Weiterführende Schulen

Abschlüsse nach Klasse 10 und weiterführende Schulen

Abschlüsse nach Klasse 10

Am Ende des Sekundarbereichs I (10. Schuljahrgang) können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) oder eines Fachgymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt, (Durchschnitt Hauptfächer 3, sonstige Fächer 3)
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
  • Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung im 10. Schuljahrgang voraus.
  • Gymnasiale Oberstufe/ Fachgymnasium und Allgemeine Hochschulreife

Nach der Realschule kann mit dem erweiterten Sekundarabschluss 1 die gymnasiale Oberstufe besucht werden.

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Klasse 10) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12), sie endet mit der Abiturprüfung..

Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase kursbezogen durchgeführt.

In der Qualifikationsphase ist ein bestimmter fachbezogener Schwerpunkt zu wählen: ein sprachlicher, naturwissenschaftlicher, gesellschaftswissenschaftlicher, musisch-künstlerischer oder sportlicher Schwerpunkt. Am Ende des Sekundarbereichs II kann die Allgemeine Hochschulreife nach erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung, im Falle des Nichtbestehens oder vorzeitigen Abgangs der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Der schriftliche Teil der Abiturprüfung erfolgt mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung („Zentralabitur“). Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, ggf. mit einem zusätzlichen hochschuleigenen Zulassungsverfahren.

Daneben gibt es noch die Fachgymnasien. An Fachgymnasien kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Das Fachgymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und gleichzeitig durch die berufsbezogene Schwerpunktsetzung erste berufsfeldspezifische Grundlagen für einen Beruf. Das Fachgymnasium kann in den Fachrichtungen

  • Wirtschaft,
  • Technik und
  • Gesundheit und Soziales

geführt werden.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in die einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) sowie in die zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang).

In das Fachgymnasium kann aufgenommen werden, wer in Niedersachsen die Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II erworben hat, in einem Gymnasium

oder einer Gesamtschule eines anderen Landes in die gymnasiale Oberstufe versetzt worden ist oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Abiturprüfung am Fachgymnasium bestanden hat.

 

Fachoberschulen

Die Fachoberschule kann geführt werden in den Fachrichtungen

  • Wirtschaft und Verwaltung, (Landkreis Vechta, BBS Osnabrück)
  • Technik, (BBS Diepholz, BBS Osnabrück)
  • Agrarwirtschaft, (BBS Haste Osnabrück)
  • Gestaltung, (BBS Cloppenburg, BBS Osnabrück)
  • Ernährung und Hauswirtschaft, (Landkreis Vechta)
  • Gesundheit und Soziales, (Landkreis Vechta)

Die Ausbildung dauert entweder zwei Jahre in den Klassen 11 und 12 oder ein Jahr in der Klasse 12. In die Klasse 11 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. In Klasse 11 ist ein Praktikum in außerschulischen Einrichtungen an vier Tagen in der Woche durchzuführen. Das Praktikum und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. In die Klasse 12 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den  Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Am Ende der Ausbildung wird in einer Prüfung die Fachhochschulreife festgestellt. Die Fachhochschulreife berechtigt die Absolventen an allen Fachhochschulen in Deutschland ein Fachhochschulstudium aufzunehmen.

 

Einjährige Berufsfachschulen

Während im Berufsgrundbildungsjahr die Grundbildung für alle Berufe eines Berufsfeldes übergreifend vermittelt wird, steht bei den Berufsfachschulen die berufsbezogene Grundbildung für folgende Fachrichtungen im Vordergrund:

  • Wirtschaft
  • Bekleidungstechnik
  • Hauswirtschaft
  • Gastronomie
  • Lebensmittelhandwerk
  • Feinwerk-/ Fertigungstechnik
  • Installations- und Metallbautechnik
  • Fahrzeugtechnik
  • Elektrotechnik /Energietechnik
  • Informationselektronik
  • Landwirtschaft
  • Gartenbau
  • Floristik
  • Labortechnik
  • Druck- und Medientechnik
  • Farbtechnik
  • Friseurtechnik

Hier wird die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung des 1. Ausbildungsjahres in vollem Umfang in der Schule vermittelt. Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule besteht die Möglichkeit, den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss zu erwerben und anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen bzw. dualen Ausbildung einzutreten.

Je nach Fachrichtung ist ein HS- oder RS-Abschluss notwendig!

Darüber hinaus gibt es in den Fachrichtungen

  • Wirtschaft
  • Technik
  • Hauswirtschaft
  • Sozialpflege
  • Informatik

einjährige Berufsfachschulen, deren Besuch den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss voraussetzt. Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsfachschule können bei entsprechenden Leistungen den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben und anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen bzw. dualen Ausbildung eintreten oder die gymnasiale Oberstufe besuchen.

 

Zweijährige Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Abschluss führen

Diese Berufsfachschulen vermitteln den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I. Sie werden in folgenden Fachrichtungen geführt:

  • Wirtschaft
  • Technik
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Agrartechnik
  • Sozialpflege (Pflegevorschule)
  • Sozialpädagogik (mit RS-Abschluss)

Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule ist der Hauptschulabschluss. Für die Aufnahme in die Fachrichtung Sozialpädagogik ist ein Notendurchschnitt von 3,0 erforderlich. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsfachschule können anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen Ausbildung eintreten oder bei einem erweiterten Sekundarabschluss 1 die gymnasiale Oberstufe.

 

Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen

Neben der Ausbildung im Dualen System kann ein Beruf auch durch den Besuch einer mehrjährigen beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule, aber auch in einer Schule für andere als ärztliche Heilberufe, erworben werden. Die Berufsausbildung in diesen Vollzeit-Schulen ergänzt die Berufsausbildung im Dualen System. Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, können in folgenden Fachrichtungen angeboten werden:

  • Kaufmännische Assistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz/ Kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen und Korrespondenz
  • Kaufmännische Assistentin für Wirtschaftsinformatik/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik
  • Biologisch-technische Assistentin/Biologischtechnischer Assistent
  • CTA   Chemisch-technische Assistentin/Chemischtechnischer Assistent
  • Elektro-technische Assistentin/Elektro-technische Assistent
  • Technische Assistentin für Informatik/ Technischer Assistent für Informatik
  • Umweltschutz-technische Assistentin/ Umweltschutz-technischer Assistent
  • Sozialassistentin/ Sozialassistent
  • Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
  • Landwirtschaftlich-technische Assistentin/Landwirtschaftlich- technischer Assistent
  • Kosmetik
  • Heilerziehungshilfe
  • Altenpflegehilfe
  • Ergotherapie,
  • PTA  Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch- technischer Assistent
  • Schiffsbetriebstechnische Assistentin/ Schiffsbetriebstechnischer Assistent
  • Altenpflege
  • Gestaltungstechnische Assistentin/ Gestaltungstechnischer Assistent

Bis auf einige Ausnahmen dauert die schulische Ausbildung in der Regel zwei Jahre. Für die meisten Berufsfachschulen wird als Aufnahmevoraussetzung der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss verlangt. Aber auch für Jugendliche mit Hauptschulabschluss besteht zum Beispiel die Möglichkeit, an den Berufsfachschulen Kosmetik, Heilerziehungshilfe oder Altenpflegehilfe, eine vollschulische berufliche Erstausbildung aufzunehmen. Neben dem Berufsabschluss, der zur Berufsausübung befähigt, können an diesen Berufsfachschulen auch allgemein bildende Abschlüsse erworben werden.

 

Berufsfachschulen, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzen

Die Berufsfachschule, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzt, wird in der Fachrichtung Informatik geführt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. In die Schule kann aufgenommen werden, wer zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule berechtigt ist. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Informatikerin/ Staatlich geprüfter Informatiker“ zu führen (an der BBS Bersenbrück) möglich.

 

Abendgymnasium und Kolleg Aufnahmebedingungen

Im Abendgymnasium und im Kolleg kann unterrichtet werden,

  • wer mindestens 19 Jahre alt ist und
  • wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann und
  • wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erworben hat oder die Eignung in einem besonderen Verfahren nachweist. Ohne den geforderten Nachweis muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

Wichtig: Nicht alle dieser hier aufgeführten Schulen können in der Region Vechta/ Cloppenburg besucht werden. Wenden Sie sich im Einzelfall an den Arbeit- Wirtschaft- Lehrer ihres Sohnes/ Ihrer Tochter oder an den Berufsberater  der Arbeitsagentur Vechta.