Hinweise zur Schulanmeldung
Online - Anmeldung Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Schulanmeldung für die zukünftige Klasse 5 erfolgt ausschließlich in Kombination aus Online-Anmeldung und den Zusatzformularen in Papierform.
Anmeldezeitraum: 22.04.2024 - 08.05.2024.
Entsprechende Anmeldeformulare können ab dem 22.04.2024 heruntergeladen werden.
Die Anmeldung für Klasse 5 erfolgt in folgenden Schritten:
Schritt 1: ONLINE- Anmeldung für die neuen Klassen 5
Online-Schulanmeldung Klasse 5
Schritt 2: Die Zusatzformulare durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen. Bitte füllen Sie die Dokumente zu Hause am Computer (Tablet, Handy) aus und drucken Sie diese erst nach der Bearbeitung aus. Vergessen Sie nicht die Unterschrift beider Elternteile. Sollte ein Elternteil alleine erziehungsberechtigt sein, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Bitte reichen Sie uns die ausgefüllten Anmeldeformulare bis zum 08.05.2024 zusammen mit den einzureichenden Dokumenten per Post oder persönlich ein.
Die Anmeldung für Klasse 6-10:
Für alle anderen Schulanmeldungen (z.B. Schulwechsel, Zuzug, etc.) laden Sie bitte das spezielle Anmeldeformular herunter und füllen Sie die Seiten aus.
Fügen Sie Kopien Ihrer persönlichen Dokumente (wie z.B. letztes Zeugnis, Schwimmausweis, Masern-Impfnachweis, Geburtsurkunde) bei. Anschließend geben sie diese bitte ausgefüllt im Sekretariat ab.
Dieses Formular gilt nicht für Neuanmeldungen der künftigen Klassen 5.
Schnuppertag für neue Schüler/-innen der Klasse 5
In Begleitung der Grundschullehrkräfte wird Ihr Kind die Realschule Damme an einem Schnuppertag besuchen.
Dieser findet am 11. Juni 2024 statt.
Aufnahmebeschränkungen
Schüler/-innen aus dem Einzugsbezirk Damme werden grundsätzlich ohne Beschränkung aufgenommen.
Es gelten Aufnahmebeschränkungen der Realschule Damme für Schüler die nicht aus dem Schulbezirk Damme kommen.
Der Rat der Stadt Damme hat am 26.06.18 beschlossen, für die Realschule Damme aus Kapazitätsgründen eine Vierzügigkeit als Obergrenze festzulegen, sofern die Anzahl der Dammer Schüler-/innen keine größere Zügigkeit erforderlich macht. Folglich muss die Schule gemäß § 59a des Niedersächsischen Schulgesetzes die Anmeldezahlen begrenzen.
Der Schulvorstand der Realschule Damme hat am 26.09.19 die folgenden Kriterien für diese Zulassungsbeschränkungen festgelegt.
Schüler/-innen, die nicht aus dem Schuleinzugsbezirk Damme kommen, unterliegen den nachfolgenden Zulassungsbeschränkungen:
Gemäß Schulgesetz ist bei einer Vierzügigkeit eine Obergrenze von 30 Schüler/-innen pro Klasse, somit 120 Schüler/-innen pro Jahrgang festgesetzt. Wird diese Zahl für bereits bestehende Klassen und Jahrgänge überschritten, werden keine weiteren Schüler aus auswärtigen Schulbezirken aufgenommen. Ansonsten wird vor allem für die neuen Jahrgänge in Klasse 5 folgender Verteilungsschlüssel gemäß Beschluss des Schulvorstandes angewendet
- Zunächst wird die Zahl der aufzunehmender Schüler/-innen aus dem Einzugsgebiet Damme ermittelt.
- Danach erhalten Schüler die Aufnahme, die ein Geschwisterkind an der Schule haben.
- Danach werden die verbleibenden Schüler per Losverfahren ermittelt.
- Wer nicht ausgelost worden ist, wird in eine Nachrückerliste aufgenommen. Wird ein Platz frei, wird der Platz aus der Nachrückerliste verlost. Das Nachrückverfahren wird bis zum 1. Schultag des neuen Schuljahres angewendet.
Die Erziehungsberechtigten werden spätestens eine Woche nach dem Anmeldetermin über die Aufnahme oder Nichtaufnahme schriftlich informiert.